Spenden, Legate und Mitgliedschaft
Der Verein Aids Hilfe Bern ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig und wird durch seine Mitglieder getragen. Der Kanton Bern übernimmt zirka 70% der Kosten, für die restlichen 30% sind wir auf weitere finanzielle Zuwendungen angewiesen.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihre finanzielle Unterstützung!
Um unsere Aufgaben im Sinne der Menschen mit HIV und im Bereich einer nachhaltigen Präventionsarbeit erfüllen zu können, sind wir dringend auf Spenden angewiesen und für jeden Betrag dankbar. Spenden können Sie von den Steuern abziehen.
Spendenreglement der Aids Hilfe Bern
Trauerspende
In Gedenken an einen geliebten Menschen: Viele Verstorbene oder deren Angehörige wünschen sich bei der Beerdigung eine Spende anstelle von Blumen. Sie setzen damit ein wichtiges Zeichen und sichern das Weiterbestehen Ihrer Ideale über den Tod hinaus.
Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Aids Hilfe Bern bei einem Todesfall berücksichtigen und damit unser Engagement für Menschen mit HIV und die Prävention von HIV und sexuell übertragbare Infektionen unterstützen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und besprechen Sie mit uns Ihre individuellen Wünsche.
Unsere Zahlungsverbindung: IBAN: CH28 0900 0000 3001 0716 6
Aids Hilfe Bern
Schwarztorstrasse 9
3007 Bern
Wir sind ZEWO zertifiziert
Möchten Sie über Ihr Leben hinaus etwas Besonderes hinterlassen oder aus Dankbarkeit etwas zurückgeben und sich langfristig und bleibend für unsere Angebote engagieren?
Mit einer Erbschaft oder einem Legat an die Aids Hilfe Bern setzen Sie sich für Menschen, die mit HIV leben, ein und ermöglichen wirkungsvolle Prävention.
Hier geht es zur unverbindlichen Testamentvorlage:
Die Zusammenarbeit mit unserer Partnerorganisation DeinAdieu ermöglicht Ihnen mit dem Testament-Tool unverbindlich und ohne Kosten ein Testament auf Ihre Situation angepasst zu erstellen. Sie werden durch folgende Schritte geführt:
- Erfassen Sie alle Erben
- Legen Sie fest, wer welchen Anteil Ihres Nachlasses erhält
- Schreiben Sie die erstellte Vorlage von Hand ab und bewahren Sie das Testament gut auffindbar und geschützt auf
Kostenlose Erstberatung durch Erbrechtsspezialisten im Wert von CHF 300. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin.
Mit einem Legat vermachen Sie einer bestimmten Person oder Institution eine vorbestimmte Summe oder Gegenstände ihrer Wahl. Die nicht pflichtteilgeschützten Vermögensanteile werden damit zugeteilt, wobei die Institution nicht Teil der Erbengemeinschaft wird. Der Verein muss schriftlich mit dem gewählten Betrag in Ihrem Testament festgehalten werden.
Mit einer Erbschaft hinterlassen Sie einen prozentualen Anteil Ihres Nachlasses. Die Begünstigte kann Alleinerbin oder Mitglied der Erbengemeinschaft sein. Dazu führen Sie die Person oder gemeinnützige Institution mit Namen und Adresse im Testament auf.
Chantal D. König
Geschäftsleiterin
Bei Fragen bin ich gerne für Sie da. Rufen Sich mich unter 031 390 36 35 an oder schreiben Sie mir eine E-Mail
Unsere Zahlungsverbindung: IBAN: CH28 0900 0000 3001 0716 6
Aids Hilfe Bern
Schwarztorstrasse 9
3007 Bern
Wir sind ZEWO zertifiziert
Werden Sie jetzt Mitglied und tragen Sie die Arbeit der Aids Hilfe Bern mit. Mit Ihrem Engagement gehen Sie keine weiteren Verpflichtungen ein.
Einzelmitglieder: CHF 50.00/Jahr
Kollektivmitglieder: CHF 200.00/Jahr
Anmeldeformular senden an: finanzen@ahbe.ch
Unsere Zahlungsverbindung: IBAN: CH28 0900 0000 3001 0716 6
Aids Hilfe Bern
Schwarztorstrasse 9
3007 Bern
Wir sind ZEWO zertifiziert
Einfach und gültig erstellen
Wir bieten Ihnen in Zusammenarbeit mit DeinAdieu.ch die kostenlose Erstellung Ihrer individuellen Patientenverfügung und/oder Ihres Vorsorgeauftrags an.
Mit der Patientenverfügung erklären Sie Ihren Willen bezüglich medizinischer Massnahmen für den Fall, dass Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles nicht mehr selbst entscheiden können. Sie werden durch folgende vier Schritte geführt:
– Wählen Sie Ihre Vertretungs-/ Ersatzperson
– Beantworten Sie Fragen zu Ihrer Einstellung zum Leben sowie medizinische Fragen
– Drucken Sie Ihre Verfügung aus und unterzeichnen Sie diese
Hinterlegen Sie eine Kopie bei Ihrer Vertretungsperson und/oder Hausärzt_in.
Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die Ihre Interessen im Falle einer Urteilsunfähigkeit vertritt. Sie werden durch folgende drei Schritte geführt:
– Wählen Sie Ihre Vertretungsperson
– Wählen Sie eine allfällige Ersatzperson
– Schreiben Sie die erstellte Vorlage von Hand ab
Hinterlegen Sie Ihren Vorsorgeauftrag bei Ihrer Vertretungsperson und/oder einer Ersatzperson und/oder einer Hinterlegungsstelle (KESB, Zivilstandsamt).